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SGB 11

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2c G v. 24.7.2026 I Nr. 228

Sonst: Bek. v. 16.9.2026 I Nr. 282 ist berücksichtigt

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR101500994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6845aec3a1fe8ff6ee7c73754883d17a17fc89c60caba5634c0783ac81fa929d

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Inhaltsverzeichnis

§ 115Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung§ 115aÜbergangsregelung für Pflege-Transparenzvereinbarungen und Qualitätsprüfungs-Richtlinien§ 116Kostenregelungen§ 117Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden§ 118Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung§ 118aMaßgebliche Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene, Verordnungsermächtigung§ 119Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes§ 120Pflegevertrag bei häuslicher PflegeZwölftes Kapitel Bußgeldvorschrift§ 121BußgeldvorschriftDreizehntes Kapitel Befristete Modellvorhaben§ 122Kooperationsprojekt zu Erleichterungen in der Praxis bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung§ 123Gemeinsame Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier§ 124Wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der gemeinsamen Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier§ 125Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur§ 125aModellvorhaben zur Erprobung von Telepflege§ 125bKompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege§ 125cModellvorhaben zur Erprobung digitaler Verhandlungen der Pflegevergütung§ 125dModellvorhaben zur Erprobung der Flexibilisierung der Leistungserbringung stationärer PflegeeinrichtungenVierzehntes Kapitel Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge§ 126Zulageberechtigte§ 127Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen§ 128Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens§ 129Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen§ 130VerordnungsermächtigungFünfzehntes Kapitel Bildung eines Pflegevorsorgefonds§ 131Pflegevorsorgefonds§ 132Zweck des Vorsorgefonds§ 133Rechtsform und Vertretung in gerichtlichen Verfahren§ 134Verwaltung und Anlage der Mittel§ 135Zuführung der Mittel§ 136Verwendung des Sondervermögens§ 137Vermögenstrennung§ 138Jahresrechnung§ 139AuflösungSechzehntes Kapitel Überleitungs- und ÜbergangsrechtErster Abschnitt Regelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum, zur Überleitung in die Pflegegrade, zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung sowie Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs§ 140Anzuwendendes Recht und Überleitung in die Pflegegrade§ 141Besitzstandsschutz und Übergangsrecht zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen§ 142Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren§ 142aÜbergangsregelung für eine telefonische Begutachtung§ 143Sonderanpassungsrecht für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die technischen Berechnungsgrundlagen privater PflegeversicherungsverträgeZweiter Abschnitt Sonstige Überleitungs-, Übergangs- und Besitzstandsschutzregelungen§ 144Überleitungs- und Übergangsregelungen, Verordnungsermächtigung§ 145Besitzstandsschutz für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen in häuslicher Pflege§ 146Übergangs- und Überleitungsregelung zur Beratung nach § 37 Absatz 3§ 146aÜbergangsregelung zur Versorgung von pflegebedürftigen Mitgliedern geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und ähnlichen Personen in ordensinterner PflegeDritter Abschnitt Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie§ 147Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18§ 148Beratungsbesuche nach § 37§ 149Einrichtungen zur Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege und anderweitige vollstationäre pflegerische Versorgung§ 150Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige§ 150aPflegebonus zur Anerkennung der besonderen Leistungen in der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie§ 150bNichtanrechnung von Arbeitstagen mit Bezug von Pflegeunterstützungsgeld, Betriebshilfe oder Kostenerstattung gemäß § 150 Absatz 5d§ 150cSonderleistungen für zugelassene voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen zur Anerkennung und Umsetzung zusätzlicher Aufgaben nach § 35 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes§ 151Qualitätsprüfungen nach § 114§ 152Verordnungsermächtigung§ 153Erstattung pandemiebedingter Kosten durch den Bund; VerordnungsermächtigungVierter Abschnitt Maßnahmen zum Ausgleich außergewöhnlicher Kostenentwicklungen§ 154Ergänzungshilfen für stationäre Pflegeeinrichtungen zum Ausgleich steigender Preise für Erdgas, Wärme und StromAnlage 1(zu § 15) Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem ModulAnlage 2(zu § 15) Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte) Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten im Modul