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SGB7§178Abs1S1ÜV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zur Übertragung der Neufestsetzung der Neurenten-Faktoren nach § 178 Absatz 1 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch auf das Bundesamt für Soziale Sicherung

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.1.2025 +++)

Die V wurde als Artikel 2 der V v. 26.11.2024 I Nr. 372 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 dieser V am 1.1.2025 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1740C0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7145db54412a29efde5fe88d72f92a7d4524419239c622d9467854bea9ce7805

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