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SGB7§178Abs1S1ÜV

Verordnung zur Übertragung der Neufestsetzung der Neurenten-Faktoren nach § 178 Absatz 1 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch auf das Bundesamt für Soziale Sicherung

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1740C0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7145db54412a29efde5fe88d72f92a7d4524419239c622d9467854bea9ce7805

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