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SGÄndG 12

§ 2

Zwölftes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR031149977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5bee5af421f15b5ebbca5044079a8cdd02a75c6c059bcd4d197cce063192246c

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