SGÄndG 12
Art 3 Schlußvorschriften
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR031149977
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5bee5af421f15b5ebbca5044079a8cdd02a75c6c059bcd4d197cce063192246c