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SeeLAuFV

Anlage 2(zu § 3 Absatz 1) Bewertungsmatrix im Auswahlverfahren

Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 25)
Eine Reihung findet nur innerhalb einer Bewerbergruppe für denselben Eingangs-Lotsenausbildungsabschnitt statt.
LA 1höchste Punktzahl
Eignungsuntersuchung40
Kenntnisse der englischen Sprache10
Beherrschen der deutschen Sprache10
Geburtsjahrgang10
Höchstes Abschlusszeugnis
– allgemeinbildende Schule5
ODER
– Bachelorabschluss der Hochschule (NWO)10
Fahrtzeit als NWO10
Präferenzpunkte der Lotsenbrüderschaft15
Gesamt max.105
LA 3 und LA 2höchste Punktzahl
Eignungsuntersuchung35
Kenntnisse der englischen Sprache10
Beherrschen der deutschen Sprache10
Geburtsjahrgang10
Abschlusszeugnis der Fach- bzw. Hochschule5
Dienststellung an Bord7,5
Fahrtzeiten, Schiffsgröße7,5
Präferenzpunkte der Lotsenbrüderschaft15
Gesamt max.100
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 9515-20 v. 25.2.2014 I 234 (SeeLAuFV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0310B0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a98c158bbf636b8875661e91388dd0bcf267fc77639e0a91c8e52f549dee53e1

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