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SeeEigensichV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zur Eigensicherung von Seeschiffen zur Abwehr äußerer Gefahren

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 24.9.2005 +++)

Die Verordnung wurde als Artikel 1 der V v. 19.9.2005 I 2787 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Einvernehmen mit den Bundesministerien des Innern und der Finanzen erlassen. Es ist gem. Art. 5 dieser V mWv 24.9.2005 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 13.12.2023 I Nr. 373

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR278710005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): eb4ec89294b6989b119e39e47caa7fa880277146bfc89c938efcd77e896662ce

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