SeeArbÜV
§ 1Zielsetzung und Anwendungsbereich
Verordnung über die Überprüfung der Einhaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen auf Schiffen
- 1.
- die Überprüfung der Einhaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord von Schiffen nach den Rechtsvorschriften, die zum Schutz vor Gefahren für die Sicherheit und die Gesundheit oder zum sonstigen Schutz der Besatzungsmitglieder erlassen worden sind (Flaggenstaatkontrolle),
- 2.
- das nähere Verfahren für die Ausstellung, Gültigkeit und Form des Seearbeitszeugnisses, des vorläufigen Seearbeitszeugnisses, der Seearbeits-Konformitätserklärung, des Fischereiarbeitszeugnisses sowie der Überprüfungsberichte,
- 3.
- die Überwachung der anerkannten Organisationen bei ihrer Überprüfungstätigkeit nach dem Seearbeitsgesetz und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR280000013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1847dc045e54d9be21136767d0bd6895e549d8b43642aed375278cb06ac9b92c