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WVO

§ 16Formen der Werkstatt

Werkstättenverordnung

Die Werkstatt kann eine teilstationäre Einrichtung oder ein organisatorisch selbständiger Teil einer stationären Einrichtung (Anstalt, Heim oder gleichartige Einrichtung) oder eines Unternehmens sein.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 2.6.2021 I 1387

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013650980

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 167b60597343eb5bce792e18c3e750323187d66b114dcd0243a548734609bf29

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