SchoMstrV
§ 5Fachgespräch
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Schornsteinfeger-Handwerk
- 1.
- die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,
- 2.
- den Kunden zu beraten, insbesondere unter Berücksichtigung des individuellen Kundenwunsches; dabei sind wirtschaftliche und energieeffiziente Überlegungen sowie rechtliche Anforderungen einzubeziehen,
- 3.
- das Vorgehen bei der Analyse und Optimierungsplanung im Meisterprüfungsprojekt zu begründen und
- 4.
- mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei neue Entwicklungen im Schornsteinfeger-Handwerk zu berücksichtigen.
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 85 V v. 18.1.2022 I 39
Sonst: Ersetzt V 7110-3-80 v. 25.6.1984 I 771 (SchoMstrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR198700015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bdf3fc37c3f5753f2c2b55a248ebd3acce4e124fc9462df893ab4a794d8e509a