SchLichtReklAusbV
§ 9Gewichtungs- und Bestehensregelung
- 1.
Vektorisierung, Schriftbild und Folienbeschriftung 20 Prozent, - 2.
Herstellen einer Werbeanlage 45 Prozent, - 3.
Planung und Fertigung 15 Prozent, - 4.
Konzeption und Gestaltung 10 Prozent, - 5.
Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent.
- 1.
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- 2.
- im Prüfungsbereich Planung und Fertigung mit mindestens „ausreichend“,
- 3.
- im Ergebnis von Teil 2 der Gesellenprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- 4.
- in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- 5.
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR049400012
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6a428915a5e6f4e9fcc1861e5011f454e6e9329c54f4a6e8da24f56404a7a699