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SchLHeimÜbkG

Allgemeine Hinweise

Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Heimschaffung der Schiffsleute

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR200120930

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 21195cceb86e942bb57d3d1d5a80c50e0309f92073ae620cab8ac1ea0c158585

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