SchfHwG
§ 36Mittel zur Durchführung der Zusatzversorgung
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
- 1.
- Erträgen des Vermögens der Versorgungsanstalt,
- 2.
- der wirtschaftlichen Verwertung des Vermögens der Versorgungsanstalt einschließlich des Reservefonds und
- 3.
- anderen Einnahmen der Versorgungsanstalt.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 5 G v. 23.7.2026 I Nr. 226
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR224210008
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ffec4d744d52a62311535456e3e35499dbdd352f3066194e0eb25e7421566d04