Zum Gesetzesinhalt

SchaEVZG

Eingangsformel

Gesetz über eine staatliche Vorauszahlung an durch Straftaten geschädigte Bürger

Das in der Deutschen Demokratischen Republik bestehende umfassende System der Sozialleistungen garantiert den durch Straftaten geschädigten Bürgern medizinische Betreuung und materielle Sicherstellung. Bei der Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche gegen den Straftäter erhalten die Geschädigten umfassende Unterstützung durch die Organe der Rechtspflege. Ist ein Schadenersatzanspruch gegen den Straftäter nicht durchsetzbar, wird dem Geschädigten zur Vermeidung schwerwiegender Auswirkungen und zur weiteren Sicherung seiner Rechte finanzielle Hilfe gewährt. Dazu beschließt die Volkskammer folgendes Gesetz:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR003450988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a46674be33a06586e0af58ca26528ff5828921580c0d9f41cf2dd3aa7a09ea10

XML-Quelle beim Herausgeber