Zum Gesetzesinhalt

SBBFestV 2014

§ 2Inkrafttreten

Verordnung zur Festlegung der Höhe der Sonderentlastung von Kommunen mit besonderen Herausforderungen aus dem Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR200400014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 38ba7f877d16254db4a59f5d6b5b16e2dbac2c220ea425f93e19c1f0e430b9ce

XML-Quelle beim Herausgeber