SBBFestV 2014
Eingangsformel
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR200400014
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 38ba7f877d16254db4a59f5d6b5b16e2dbac2c220ea425f93e19c1f0e430b9ce
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 46 SGB 2Finanzierung aus Bundesmitteln
„Auf Grund des § 46 Absatz 7a Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende –, der durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1922) eingefüg …“