SaatG
§ 42Antrag auf Sortenzulassung
- 1.
- bei einer nach dem Sortenschutzgesetz oder nach der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz in ihrer jeweils geltenden Fassung geschützten Sorte der Sortenschutzinhaber,
- 2.
- bei einer Sorte, für die ein Sortenschutzantrag nach dem Sortenschutzgesetz oder nach der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz in ihrer jeweils geltenden Fassung gestellt worden ist, der Antragsteller im Sortenschutzverfahren,
- 3.
- bei einer anderen Sorte, wer die Sorte nicht nur vorübergehend nach den Grundsätzen systematischer Erhaltungszüchtung bearbeitet oder unter seiner Verantwortung bearbeiten lässt.
- 1.
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz im Inland,
- 2.
- Angehörige eines anderen Vertragsstaates sowie natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz in einem anderen Vertragsstaat,
- 3.
- andere natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, soweit in dem Staat, dem sie angehören oder in dem sie ihren Wohnsitz oder Sitz haben, nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im Bundesgesetzblatt die Gegenseitigkeit gewährleistet ist.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 16.7.2004 I 1673;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 14 G v. 20.12.2022 I 2752
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR016330985
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e7fe39d9cd91626391f843321b4f86749a19b2ae5df3549dfafe7a1fe33db4c6
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage BMLEHBGebV(zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis
„… r Auslagen in Euro 200 Verfahren der Sortenzulassung 201 Entscheidung über die Sortenzulassung nach § 42 SaatG 610 202 Registerprüfung nach § 44 Absatz 1 bis 3 SaatG in Verbindung mit § 2 BSAVfV 202.1 bei Sorten der Unterartengrup …“