SaatG
§ 38Sortenausschüsse und Widerspruchsausschüsse
- 1.
- Sortenausschüsse,
- 2.
- Widerspruchsausschüsse für Sortenzulassungssachen.
- 1.
- Anträge auf Sortenzulassung,
- 2.
- Anträge auf Verlängerung der Sortenzulassung,
- 3.
- Anträge auf Eintragung anderer Züchter in die Sortenliste,
- 4.
- die Aufhebung der Sortenzulassung hinsichtlich der Sortenbezeichnung,
- 5.
- die Eintragung einer anderen Sortenbezeichnung und für die Festsetzung einer Sortenbezeichnung nach § 51 Abs. 2,
- 6.
- die Rücknahme und den Widerruf der Sortenzulassung oder einer Eintragung in die Sortenliste.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 16.7.2004 I 1673;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 14 G v. 20.12.2022 I 2752
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR016330985
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e7fe39d9cd91626391f843321b4f86749a19b2ae5df3549dfafe7a1fe33db4c6