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RVermG

§ 22Inkrafttreten

Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen

(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.
(2) Im Saarland tritt dieses Gesetz am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden zwölften Kalendermonats in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005970961

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 654bff2cfa9ea020d5e81c1f906b6fc14135195b6bbc6f4dcf1f0eb3deb99dbf

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