RSMAusbV
§ 12Prüfungsbereich Kundenauftrag
- 1.
- Art und Umfang von Kundenaufträgen zu erfassen sowie Arbeitsabläufe zu planen und zu dokumentieren,
- 2.
- Material- und Zeitbedarf zu ermitteln,
- 3.
- technische Unterlagen zu erstellen,
- 4.
- Baugruppen herzustellen und zu montieren,
- 5.
- Automatisierungs- und Steuerungskomponenten zu montieren und zu programmieren,
- 6.
- Funktions- und Sicherheitsprüfungen durchzuführen,
- 7.
- Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung und zur Qualitätssicherung durchzuführen,
- 8.
- Bedienungs-, Pflege- und Wartungsanleitungen zu erläutern sowie
- 9.
- fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.
- 1.
- Herstellen und Montieren einer Rollladenanlage einschließlich Antrieb, Steuerung und einbruchhemmender Maßnahmen,
- 2.
- Herstellen und Montieren einer Sonnenschutzanlage einschließlich Antrieb und Steuerung oder
- 3.
- Montieren einer Toranlage oder eines Rollgitters einschließlich Antrieb, Steuerung und Sicherheitseinrichtungen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR112300016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a1d633b302df97b2f258fc597292612abe74231a62b09d47c30df26dcb582f9b