RohrIndUTechAusbV
§ 12Prüfungsbereich „Einsetzen von Verfahrenstechnik“
- 1.
- technische Unterlagen zu lesen, auszuwerten und anzuwenden,
- 2.
- Funktionsweisen und Einsatzgebiete von Maschinen, Geräten und Anlagen zu beschreiben,
- 3.
- technische Berechnungen durchzuführen,
- 4.
- Reinigungsverfahren zu unterscheiden und Einsatzgebieten zuzuordnen,
- 5.
- Instandsetzungsverfahren zu unterscheiden und Einsatzgebieten zuzuordnen,
- 6.
- Inspektionsverfahren zu unterscheiden und Einsatzgebieten zuzuordnen sowie
- 7.
- Verfahren für Funktionsprüfungen zu unterscheiden und Einsatzgebieten zuzuordnen sowie Berechnungen zur Funktionsprüfung durchzuführen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR18B0E0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e182d2527aac7c0c145b33322b5c4ff81103c3108d6766fc1f10cfcc00e924bd