RevierjagdMeisterPrV
§ 4Anforderungen und Prüfungsinhalte
- 1.
- Jagdreviere und deren Wildbestände nachhaltig zu bewirtschaften,
- 2.
- Wildbestände zu hegen,
- 3.
- natürliche Ressourcen nachhaltig zu gewinnen und zu nutzen,
- 4.
- Lebensräume zu gestalten,
- 5.
- Dienstleistungen anzubieten,
- 6.
- Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und
- 7.
- Maßnahmen der Land- und Forstwirtschaft sowie des Natur-, Tier- und Artenschutzes anzuwenden
- 1.
- Planen, Organisieren und Beurteilen des Jagdbetriebes, des Jagd- und Wildtiermanagements und der Dienstleistungen, jeweils unter Beachtung der Betriebs- und Marktverhältnisse,
- 2.
- Entscheiden über Art und Zeitpunkt von Maßnahmen und Arbeiten im Jagdbetrieb, im Jagd- und Wildtiermanagement und bei Dienstleistungen, jeweils unter Berücksichtigung vor- und nachgelagerter Arbeiten und Prozesse,
- 3.
- Durchführen, Kontrollieren und Bewerten von Maßnahmen und Arbeiten im Jagdbetrieb, im Jagd- und Wildtiermanagement und bei Dienstleistungen, jeweils unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten, der Betriebs- und Marktverhältnisse, der Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung,
- 4.
- Vermarkten von Produkten und Dienstleistungen,
- 5.
- Entwickeln von Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards,
- 6.
- Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
- 7.
- Kontrollieren, Beurteilen und Optimieren von betrieblichen Abläufen,
- 8.
- Sicherstellen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes,
- 9.
- Berücksichtigen der für den Tätigkeitsbereich relevanten rechtlichen Bestimmungen sowie
- 10.
- Sicherstellen der erforderlichen Dokumentationen und Aufzeichnungen.
Sonst: Ersetzt V 806-21-13-2 v. 28.12.1982, 1983 I 3 (RevierjMeistPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR049900019
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 609eeac4a4d748d5a9cdf271e4380204bb4d0be4a9e2eba1c5cbe39b4ee529ec