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RentEPPG

§ 4Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen und im Beitragsrecht, Unpfändbarkeit

Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

(1) Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Sie ist bei der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht zu berücksichtigen.
(2) Der Anspruch auf die Energiepreispauschale kann nicht gepfändet werden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR198510022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c06e52f5f10c6549d06ff26b6c73014f156166e7eece226ecbd303e9856d70e7

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