Zum Gesetzesinhalt

RentEPPG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 12.11.2022 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 7.11.2022 I 1985 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 6 Satz 1 dieses G am 12.11.2022 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR198510022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c06e52f5f10c6549d06ff26b6c73014f156166e7eece226ecbd303e9856d70e7

XML-Quelle beim Herausgeber