ReNoPatAusbV
§ 9Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- 1.
- die in der Anlage Abschnitt A genannten berufsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- die in der Anlage Abschnitt D genannten weiteren berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 3.
- die in der Anlage Abschnitt F genannten berufsübergreifenden integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 4.
- den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
- 1.
- Geschäfts- und Leistungsprozesse,
- 2.
- Mandanten- und Beteiligtenbetreuung,
- 3.
- Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich,
- 4.
- Vergütung und Kosten sowie
- 5.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
- 1.
- der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
- a)
- arbeitsorganisatorische Prozesse zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,
- b)
- zur Qualitätsverbesserung betrieblicher Prozesse beizutragen,
- c)
- Büro- und Verwaltungsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,
- d)
- elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen,
- e)
- Auskünfte aus Registern einzuholen und zu verarbeiten,
- f)
- Aktenbuchhaltung zu führen,
- g)
- Aufgaben im Bereich des Rechnungs- und Finanzwesens auszuführen;
- 2.
- der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- 3.
- die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
- 1.
- der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
- a)
- Mandanten und Beteiligte serviceorientiert zu betreuen,
- b)
- Anliegen von Mandanten und Beteiligten zu erfassen,
- c)
- Gespräche mit Mandanten und Beteiligten adressatenorientiert zu führen,
- d)
- Auskünfte einzuholen und zu erteilen,
- e)
- Konfliktsituationen zu bewältigen;
- 2.
- für die Prüfung wählt der Prüfungsausschuss eines der folgenden Gebiete aus:
- a)
- Rechtsanwendung in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts,
- b)
- Rechtsanwendung in den Bereichen des Zivilprozesses und der Zwangsvollstreckung,
- c)
- Notariatsgeschäfte,
- d)
- Vergütung und Kosten,
- e)
- elektronischer Rechts- und Zahlungsverkehr oder
- f)
- notarielles Berufs- und Verfahrensrecht;
- 3.
- mit dem Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch geführt werden;
- 4.
- die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen;
- 5.
- die Prüfungszeit beträgt 15 Minuten.
- 1.
- der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
- a)
- Sachverhalte, insbesondere in den Bereichen des bürgerlichen Rechts sowie des Handels-, Gesellschafts- und Registerrechts, rechtlich zu erfassen und zu beurteilen,
- b)
- Maßnahmen im Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht vorzubereiten, durchzuführen und zu kontrollieren,
- c)
- Notariatsgeschäfte unter Berücksichtigung des Beurkundungs- und Berufsrechts einschließlich des dazugehörigen materiellen Rechts vorzubereiten, durchzuführen und zu kontrollieren,
- d)
- fachkundliche Texte zu formulieren und zu gestalten;
- 2.
- der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- 3.
- die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache ist zu berücksichtigen;
- 4.
- die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.
- 1.
- der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
- a)
- Werte, Gebühren und Auslagen für Vergütungsrechnungen und Kostenberechnungen zu ermitteln,
- b)
- Vergütungsrechnungen und Kostenberechnungen zu erstellen,
- c)
- Kostenfestsetzungsanträge und Anträge auf Vergütung im Prozesskostenhilfeverfahren zu erstellen,
- d)
- die Kosteneinziehung vorzubereiten und zu kontrollieren,
- e)
- Gerichtskostenvorschüsse zu berechnen und Gerichtskostenrechnungen zu kontrollieren;
- 2.
- der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- 3.
- die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
- 1.
- der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen;
- 2.
- der Prüfling soll fallbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- 3.
- die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
- 1.
Geschäfts- und Leistungsprozesse mit 15 Prozent, - 2.
Mandanten- und Beteiligten-
betreuungmit 15 Prozent, - 3.
Rechtsanwendung im Rechts-
anwalts- und Notarbereichmit 30 Prozent, - 4.
Vergütung und Kosten mit 30 Prozent, - 5.
Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.
- 1.
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- 2.
- im Prüfungsbereich Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich mit mindestens „ausreichend“,
- 3.
- in mindestens drei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“,
- 4.
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.
- 1.
- der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
- 2.
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Stand: Geändert durch Art. 10 G v. 24.6.2022 I 959
Sonst: Ersetzt V 806-21-1-147 v. 23.11.1987 I 2392 (ReNoPatAusbV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR149000014
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 05607003a0d2b891f1c9dd299dc875249f949ee115d59ab07a2433835b8b2417