RegZensErpG
§ 12Daten aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit
Gesetz zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus
- 1.
- Daten aus der Statistik zu den sozialversicherungspflichtig und den geringfügig Beschäftigten zum Stichtag 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2024 sowie
- 2.
- Daten aus der Statistik zu den Arbeitsuchenden und den Arbeitslosen zum Stichtag 13. Dezember 2023 und 12. Dezember 2024.
- 1.
- höchster oder angestrebter beziehungsweise erreichter Schulabschluss,
- 2.
- höchster oder letzter Berufsabschluss,
- 3.
- Bildungsstand nach der Internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens (ISCED),
- 4.
- ausgeübte Tätigkeit (Beruf),
- 5.
- Ausbildungsberuf,
- 6.
- Beschäftigungsart,
- 7.
- Wirtschaftszweig,
- 8.
- Familienname, frühere Namen einschließlich Geburtsnamen, Vornamen und Vornamen vor Änderung, Doktorgrad,
- 9.
- Straße, Straßenschlüssel, Hausnummer und Anschriftenzusätze,
- 10.
- Wohnort, Postleitzahl, amtlicher Gemeindeschlüssel und frühere Gemeindenamen,
- 11.
- Geburtsdatum,
- 12.
- Geburtsort,
- 13.
- Geschlecht,
- 14.
- Staatsangehörigkeit und
- 15.
- Familienstand.
Stand: Geändert durch Art. 1 G v. 16.4.2026 I Nr. 106
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR164910021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bdd61a98e16a623a407e17eef183362b8f17d9f9bcd369c9d0c50595a97a7055