Zum Gesetzesinhalt

RegG

§ 3Regionalisierung

Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs

Zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr ist anzustreben, die Zuständigkeiten für Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs zusammenzuführen. Das Nähere regeln die Länder.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.11.2025 I Nr. 287

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR239500993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5a84eca35c6cebba31e2bb8310e6869ee95d4d2e1ad7235367e2a38ab670d17d

XML-Quelle beim Herausgeber