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RegG

Anlage 8(zu § 9 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 9 Absatz 3

Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 441, S. 2)
Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel
für das Bundesland:im Jahr:
zum Stichtag 30. Juni des Folgejahres
BereichLandes-
haushalt
(Kapitel/Titel)
VerwendungszweckBetrag
(in EUR)
Betrag
Vorjahr
(in EUR)
Summe
(in EUR)
11.1Verfügbare MittelZuweisung nach § 9 RegG
1.2Minderung/Aufstockung aufgrund Länderausgleich
1.3Landesmittel
1.4verfügbare Mittel gesamt
(Summe 1.1 bis 1.3)
22.1Ausgleich von finanziellen Nachteilen im öffentlichen PersonennahverkehrHochgerechnete Fahrgeldeinnahmen (Soll-Wert)
2.2Ist-Einnahmen
2.3finanzielle Nachteile aufgrund des Rückgangs von Fahrgeldeinnahmen durch das Deutschlandticket (Differenz aus 2.1 und 2.2)
2.4finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit allgemeinen Vorschriften durch das Deutschlandticket
2.5finanzielle Nachteile aufgrund von Minderungen der Erstattungsleistung nach SGB IX durch das Deutschlandticket
2.6finanzielle Nachteile aufgrund der Gewährung von Umstellungspauschalen bzw. anteiliger Deckung von Vertriebsmehrkosten
2.7finanzielle Nachteile aufgrund der Erstattung von Mehrkosten der Einführung
2.8abzgl. ersparter Aufwendungen
2.9Gesamtsumme (2.3 bis 2.8)
3Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben(Differenz aus 1.4 und 2.9)
Zu den einzelnen Punkten werden geeignete inhaltliche Erläuterungen sowie Hinweise zur Validität (z. B. endgültige Testierung) beigefügt. Die Vorjahreswerte sind zu aktualisieren.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.11.2025 I Nr. 287

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR239500993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5a84eca35c6cebba31e2bb8310e6869ee95d4d2e1ad7235367e2a38ab670d17d

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 9 RegGUnterstützung der Länder bei der Umsetzung des Vorhabens Deutschlandticket

    „… zweck Betrag (in EUR) Betrag Vorjahr (in EUR) Summe (in EUR) 1 1.1 Verfügbare Mittel Zuweisung nach § 9 RegG 1.2 Minderung/Aufstockung aufgrund Länderausgleich 1.3 Landesmittel 1.4 verfügbare Mittel gesamt (Summe 1.1 bis 1.3) 2 …“