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RegG

Anlage 5(zu § 6 Absatz 2) Verwendungsnachweis

Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs

(BGBl. I 2016, 2763 – 2764);
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote


Nachweis über die Verwendung der Regionalisierungsmittel
für das Bundesland                    im Jahr:
Übersendung bis 30.09. des Folgejahres
Beträge in Euro
(Zu Ziffern 1 bis 7, 9, 10)
BereichVeranschlagt im Landeshaushalt beiVerwendungszweck
Berichtsjahr
Vorjahr ISTVor-Vorjahr ISTAnteil Regionalisierungsmittel an Gesamt-
mitteln
in Prozent
SOLLIST
Kap./Tit.
 1Verfügbare MittelZuweisung nach § 5 RegG
Reste Vorjahr
verfügbare Mittel gesamt
 2LeistungsbestellungenBestellungen im SPNV/
Bestellerentgelte
davon wettbewerblich vergeben
davon nicht wettbewerblich vergeben
davon Trassenentgelte
davon Stationsentgelte
Bestellungen im ÖPNV
davon wettbewerblich
vergeben
davon nicht wettbewerblich vergeben
 3ManagementaufwandSPNV
ÖPNV
 4Investitionen in VerkehrsanlagenSPNV
Bauprojekte
ab 5 Millionen Euro
davon DB Netz AG
davon DB Station & Service AG
davon Sonstige
ÖPNV
 5Investitionen in FahrzeugeSPNV
davon DB AG
davon NE-Bahnen
ÖPNV
 6TarifausgleicheVerbundförderung
Ausgleich Ausbildungsverkehre
davon Schiene
davon Straße
Erstattung Fahrgeldausfälle aus Beförderung schwerbehinderter Menschen
 7Sonstige
Ausgaben
 8SonstigesBestellte Zugkilometer
Erbrachte Zugkilometer
Betriebene Streckenkilometer im SPNV
Übersicht Verkehrsverträge im SPNV
 9Summe Ausgaben
10Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben
Jeweils unter Angabe der Anteile DB AG-Unternehmen und Wettbewerber.
Investitionen in Verkehrsanlagen müssen ab einem Volumen von 5 Millionen Euro in einer gesonderten Anlage näher beschrieben werden: Beschreibung der einzelnen Bauprojekte, Kosten/Zeitraum, erforderliche Rückstellungen.
Angaben zur Anzahl der Fahrzeuge und zum Zeitpunkt der Beschaffung sind erforderlich (ggf. in einer gesonderten Anlage).
Unter Angabe der Rechtsgrundlage (Bundes-/Landesrecht).
Angabe des Verwendungszwecks.
Die Übersicht der Verträge ist als gesonderte Anlage zu übersenden. Dabei sind Aussagen zur Laufzeit/Dauer des Vertrages zu treffen, zur geplanten Entwicklung der Zugkilometer, zur Entwicklung der Personenkilometerleistung, zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie der Lärm- und Schadstoffemissionen im Berichtsjahr und den beiden Vorjahren und zu den Aufwendungen in Verkehrsverträgen für die Digitalisierung.
Angaben zur Höhe und geplanter Verwendung.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.11.2025 I Nr. 287

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR239500993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5a84eca35c6cebba31e2bb8310e6869ee95d4d2e1ad7235367e2a38ab670d17d

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 5 RegGFinanzierung und Verteilung

    „… isierungsmittel an Gesamt- mitteln in Prozent SOLL IST Kap./Tit. 1 Verfügbare Mittel Zuweisung nach § 5 RegG Reste Vorjahr verfügbare Mittel gesamt 2 Leistungsbestellungen Bestellungen im SPNV/ Bestellerentgelte davon wettbewerb …“