RechVersV
§ 37Abgegebene Rückversicherungsbeiträge
Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
- 1.
- die den Rückversicherern gutgeschriebenen Beiträge und Nebenleistungen der Versicherungsnehmer;
- 2.
- die an einen Versicherungspool abgegebenen Beiträge;
- 3.
- die bei Abschluß oder Erhöhung des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts an den Rückversicherer abgeführten Portefeuille-Eintrittsbeiträge.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 69 G v. 10.8.2021 I 3436
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR337800994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2d590a78f3f72d209e9723943b70849208059db547cbdebf9f7d90eedcaae94d