RechPensV
§ 34Zusätzliche Erläuterungen
Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds
- 1.
- die gebuchten Bruttobeiträge sind untergliedert nach folgenden Gruppen anzugeben:
- a)
- gebuchte Bruttobeiträge, untergliedert nach
- aa)
- laufenden Beiträgen,
- bb)
- Einmalbeiträgen,
- b)
- gebuchte Bruttobeiträge, untergliedert nach Beiträgen im Rahmen von Verträgen
- aa)
- ohne Gewinnbeteiligung,
- bb)
- mit Gewinnbeteiligung,
- c)
- gebuchte Bruttobeiträge aus:
- aa)
- beitragsbezogenen Pensionsplänen,
- bb)
- leistungsbezogenen Pensionsplänen.
- 2.
- Der Rückversicherungssaldo ist anzugeben; hierunter ist der Saldo aus den verdienten Beiträgen des Rückversicherers und den Anteilen des Rückversicherers an den Bruttoaufwendungen für Versorgungsfälle und den Bruttoaufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb zuzüglich der Veränderung des Anteils der Rückversicherer an der Brutto-Deckungsrückstellung zu verstehen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 70 G v. 10.8.2021 I 3436
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR024600003
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 85d5b0f47cdcc453fb69cc6a07f972d3bd6ed51ae332b05d0ced699fb5a1414f
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (4)
- § 251 HGBHaftungsverhältnisse
„… llen. (3) An Stelle der in § 268 Abs. 7 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebenen Angaben sind die in § 251 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Haftungsverhältnisse jeweils gesondert unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten a …“
- § 268 HGBVorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz Bilanzvermerke
„… n D I ausgewiesenen Kapitalanlagen nach dem anliegenden Muster 2 darzustellen. (3) An Stelle der in § 268 Abs. 7 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebenen Angaben sind die in § 251 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Haftungsverhältnisse jeweils gesondert u …“
- § 284 HGBErläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
„… men. Außerdem sind die in diesem Abschnitt vorgeschriebenen Angaben zu machen. (2) An Stelle der in § 284 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebenen Angaben ist die Entwicklung der Aktivposten B und C I bis III nach dem anliegenden Muster 1 und die En …“
- § 285 HGBSonstige Pflichtangaben
„… zugeben und dem Betrag des vorangegangenen Geschäftsjahres gegenüberzustellen. (4) An Stelle der in § 285 Nr. 4 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebenen Angaben sind die folgenden Angaben unter Gegenüberstellung mit den entsprechenden Angaben des vorausge …“