RechPensV
§ 30Aufwendungen für Kapitalanlagen
Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds
- 1.
- die Aufwendungen für die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, wie Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallrisiken, Abgaben und Versicherungsbeiträge,
- 2.
- Depotgebühren,
- 3.
- Vergütungen an den Treuhänder für den Deckungsstock,
- 4.
- Verluste aus Beteiligungen an rechtsfähigen Personengesellschaften,
- 5.
- Schuldzinsen für Hypotheken auf den eigenen Grundbesitz.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 70 G v. 10.8.2021 I 3436
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR024600003
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 85d5b0f47cdcc453fb69cc6a07f972d3bd6ed51ae332b05d0ced699fb5a1414f