RAZEignPrV
§ 6Prüfungsgebiete
Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- 1.
- den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
- 2.
- das Schuldrecht und das Sachenrecht jeweils einschließlich besonderer Ausprägungen außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
- 3.
- das dazugehörende Verfahrensrecht einschließlich der Grundlagen im Gerichtsverfassungsrecht und der Grundzüge des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts.
- 1.
- Öffentliches Recht auf
- a)
- die Grundrechte,
- b)
- das allgemeine Verwaltungsrecht und das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht,
- c)
- die Grundzüge des Baurechts und des Rechts der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
- d)
- das Verwaltungsprozeßrecht einschließlich der Grundlagen im Gerichtsverfassungsrecht,
- 2.
- Strafrecht auf
- a)
- die allgemeinen Lehren des Strafrechts,
- b)
- den Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs,
- c)
- das Strafprozeßrecht einschließlich der Grundlagen im Gerichtsverfassungsrecht,
- 3.
- Zivilrecht auf
- a)
- die Grundzüge des Familienrechts und des Erbrechts,
- b)
- das dazugehörende Verfahrensrecht einschließlich der Grundlagen im Gerichtsverfassungsrecht,
- 4.
- Handelsrecht auf
- a)
- die Grundzüge des Handelsrechts und des Gesellschaftsrechts,
- b)
- die Grundzüge des Wertpapierrechts ohne das Wechsel- und Scheckrecht,
- c)
- das dazugehörende Verfahrensrecht einschließlich der Grundlagen im Gerichtsverfassungsrecht,
- 5.
- Arbeitsrecht auf
- a)
- die Grundzüge des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts,
- b)
- das dazugehörende Prozeßrecht einschließlich der Grundlagen im Gerichtsverfassungsrecht.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 12.5.2017 I 1121
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR028810990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b0bac374bb7f71bcd46f214af71b38ce69e23e41a787530c24de9e84f62ed249