Zum Gesetzesinhalt

RAV 1992

§ 7Inkrafttreten

Verordnung zur Anpassung der Renten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet im Jahre 1992 und zur vierten Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1992 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010170992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dc21451077c5f3c6b28b041b80bb30eac4ab47a1637f2962ddfc7580cc2e7183

XML-Quelle beim Herausgeber