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11. RAV

§ 6Inkrafttreten

Verordnung zur elften Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet und zur Bestimmung weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 1996

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR158200995

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 93635466327aefb1d6240fcec4877d5653ada04c5179bebeff915bb17dc0f943

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