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11. RAV

§ 4Anpassung des allgemeinen Rentenwertes (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte

Verordnung zur elften Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet und zur Bestimmung weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 1996

Der allgemeine Rentenwert (Ost) in der Alterssicherung der Landwirte beträgt vom 1. Januar 1996 an 17,51 Deutsche Mark.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR158200995

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 93635466327aefb1d6240fcec4877d5653ada04c5179bebeff915bb17dc0f943

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