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RAG 1990

§ 5Allgemeine Bemessungsgrundlage

Rentenanpassungsgesetz 1990

Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1990 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 31.661 Deutsche Mark
und  
in der knappschaftlichen Rentenversicherung 31.995 Deutsche Mark.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR109860990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 088b706d4776908edadc127d7e6e56ae3701decc6ff7bd8b34b6f8c6dbdc8f39

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