RAG 1990
§ 3Sonstige Renten
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR109860990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 088b706d4776908edadc127d7e6e56ae3701decc6ff7bd8b34b6f8c6dbdc8f39