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RAG 1990

§ 7Pflegegeld

Rentenanpassungsgesetz 1990

Das Pflegegeld beträgt vom 1. Juli 1990 an zwischen 450 Deutsche Mark und 1.802 Deutsche Mark monatlich.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR109860990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 088b706d4776908edadc127d7e6e56ae3701decc6ff7bd8b34b6f8c6dbdc8f39

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