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RAG 1989

§ 5Allgemeine Bemessungsgrundlage

Rentenanpassungsgesetz 1989

Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1989 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 30.709 Deutsche Mark
und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 31.033 Deutsche Mark.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR108740989

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): eeccf076ec364f2eb9e11a660eaec9544a4e7c31184a30074fffdabb529937ea

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