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RAG 1988

§ 7Pflegegeld

Rentenanpassungsgesetz 1988

Das Pflegegeld beträgt vom 1. Juli 1988 an zwischen 426 Deutsche Mark und 1.706 Deutsche Mark monatlich.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR105810988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f4d29f72f2b0e6f7b2d4798f4db54d2b11e2c2a658361addf8019b34c4127352

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