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RAG 1988

§ 8Berlin-Klausel

Rentenanpassungsgesetz 1988

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR105810988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f4d29f72f2b0e6f7b2d4798f4db54d2b11e2c2a658361addf8019b34c4127352

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