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RAG 1988

§ 5Allgemeine Bemessungsgrundlage

Rentenanpassungsgesetz 1988

Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1988 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 29.814 Deutsche Mark
und  
in der knappschaftlichen Rentenversicherung 30.129 Deutsche Mark.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR105810988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f4d29f72f2b0e6f7b2d4798f4db54d2b11e2c2a658361addf8019b34c4127352

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