RÜG
§ 44Beginn, Änderung und Ende von Renten
Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung
- 1.
- bei Tod des neuen Ehegatten ein Anspruch auf eine solche Rente aus der letzten Ehe nicht besteht oder
- 2.
- die neue Ehe aufgrund eines innerhalb eines Jahres nach der Wiederverheiratung gestellten Antrags auf Ehescheidung geschieden wird und eine Unterhaltszahlung durch das Gericht nicht festgelegt worden ist,
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 17.7.2017 I 2575
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR016069991
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4896919a27ea17437526956ae89be085fbf20e524062c01eac80a15337fbd063