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RÜG

§ 40Berechnung von Geldleistungen

Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung

Bei der Berechnung des
1.
beitragspflichtigen Durchschnittseinkommens,
2.
Durchschnittseinkommens für Zusatzrenten,
3.
Monatsbetrags der Renten aus der Sozialpflichtversicherung,
4.
Zuschlags für Untertagetätigkeiten und
5.
Monatsbetrags der Zusatzrenten
ist auf volle Deutsche Mark aufzurunden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 17.7.2017 I 2575

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR016069991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4896919a27ea17437526956ae89be085fbf20e524062c01eac80a15337fbd063

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