RückAbzinsV
§ 4Umrechnung von Festzins-Swapsätzen in Null-Kupon-Swapsätze
Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen
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Der Festzins-Swapsatz mit einer Laufzeit von einem Jahr entspricht dem Null-Kupon-Swapsatz mit einer einjährigen Laufzeit; S1 = N1. Die weiteren ganzjährigen Null-Kupon-Swapsätze werden wie folgt schrittweise berechnet:
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Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 11.3.2016 I 396
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR379000009
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b8def0b193e0bf9062c441e53ab0a26fbb9163c9a38ecc092c57e94ca0ff2ec2

