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PTA-APrV

Anlage 8(zu § 18b Absatz 2)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Bezeichnung der Einrichtung)
Bescheinigung
über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
Name, Vorname
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GeburtsdatumGeburtsort
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hat in der Zeit vom . . . . . . . . . .  bis . . . . . . . . . . regelmäßig an dem nach § 18b Absatz 2 der Ausbildungs-
und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische
Assistenten von der zuständigen Behörde vorgeschriebenen Anpassungslehrgang teilgenommen.
Das Abschlussgespräch hat sie/er bestanden/nicht bestanden.
Ort, Datum
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Stempel)
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Unterschrift(en) der Einrichtung
Ort, Datum
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Stempel)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unterschrift(en) der Personen nach § 18b Absatz 2 Satz 7
Nicht Zutreffendes streichen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 16.9.2026 I Nr. 266

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR235200997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 48ef3fc9ed5ae01a6958429144057ad2505ad86e6a8ba5f6f70da1cf7a25820c

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 18b PTA-APrVAnerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat

    „… . . . . . . hat in der Zeit vom . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . regelmäßig an dem nach § 18b Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten von der zuständigen Behörde vorgeschriebenen Anpassungslehrgang teilgenommen. Das Abschlussgespräch hat sie/er bestande …“