PsychPbG
§ 4Anerkennung und weitere Anforderungen
Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR252900015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0c4ae8efb7339f0523617ab3e30285cf46d1dd223ad084168c43760adb3ba9e8