PsychPbG
§ 6Höhe der Vergütung
Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
- 1.
- im Vorverfahren in Höhe von 520 Euro,
- 2.
- im gerichtlichen Verfahren im ersten Rechtszug in Höhe von 370 Euro,
- 3.
- nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens in Höhe von 210 Euro.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR252900015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0c4ae8efb7339f0523617ab3e30285cf46d1dd223ad084168c43760adb3ba9e8