ProTechPrV
§ 6Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“
- 1.
- Im Qualifikationsschwerpunkt „Personalplanung, -auswahl und -entwicklung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, den Personalbedarf ermitteln, Personalentwicklungspotentiale einschätzen, Personalentwicklungs- und Qualifizierungsziele festlegen und den Personaleinsatz entsprechend den betrieblichen Anforderungen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung sicherstellen zu können; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- a)
- Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen, Erstellen von Anforderungsprofilen,
- b)
- Planen der Personalgewinnung durch Aus- und Fortbildung sowie durch Rekrutierung,
- c)
- Vorbereiten und Durchführen von Personalauswahlgesprächen,
- d)
- Auswählen und Einsetzen von Mitarbeitern,
- e)
- Mitwirken bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen,
- f)
- Anwenden des Arbeits- und Tarifrechts,
- g)
- Ermitteln von kurz- und langfristigen Qualifizierungsbedarfen,
- h)
- Mitwirken bei Qualifizierungsaktivitäten und Erstellen von Qualifizierungskonzepten,
- i)
- Planen und Organisieren von Einarbeitung, Praktika, Aus- und Fortbildung;
- 2.
- im Qualifikationsschwerpunkt „Mitarbeiter- und Teamführung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Personalmaßnahmen durchführen, Mitarbeiter sowie Teams führen, deren Entwicklung fördern, motivieren und einsetzen zu können; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- a)
- Beurteilen von Mitarbeitern,
- b)
- Anwenden von Führungsmethoden und -techniken,
- c)
- Motivieren der Mitarbeiter zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben,
- d)
- Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung des Einzelnen unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten,
- e)
- Anwenden von Methoden der Begleitung und Beratung in Qualifizierungsprozessen,
- f)
- Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Konflikte, Berücksichtigen kultureller Unterschiede,
- g)
- Führen von Teams, insbesondere gemeinsames Entwickeln von Zielen, Festlegen von Handlungsspielräumen und Ergreifen von Aktivitäten bei Zielabweichung, Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen, Erkennen von Teamkonflikten und Entwickeln von Lösungen im Sinne einer gemeinsamen Teameffizienz,
- h)
- Berücksichtigen von Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitszeitordnungen,
- i)
- Beenden von Arbeitsverhältnissen, Erstellen von Zeugnissen.
- 1.
- Im Anwendungsfall „Vorbereiten und Durchführen eines Einstellungsgespräches“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Rahmenbedingungen für ein Gespräch gestalten, Bewerber beurteilen, Einsatz und Entwicklungsperspektiven für den Bewerber aufzeigen und das Einstellungsgespräch zielgerichtet führen zu können,
- 2.
- im Anwendungsfall „Vorbereiten und Durchführen eines Mitarbeitergespräches“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Rahmenbedingungen für ein Gespräch gestalten, Mitarbeiter beurteilen, Zielvereinbarungen treffen, Entwicklungsperspektiven für den Mitarbeiter aufzeigen, Kritik annehmen sowie das Gespräch zielgerichtet führen zu können.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 42 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR105200008
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f5ac4286e4d9f5b1a16301c35d22223dd6cce80538da6d6259330d96eea6f9b1